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   OLG Celle, 14.10.2014 - 1 Ws 404/14 (StrVollz)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,31905
OLG Celle, 14.10.2014 - 1 Ws 404/14 (StrVollz) (https://dejure.org/2014,31905)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.10.2014 - 1 Ws 404/14 (StrVollz) (https://dejure.org/2014,31905)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Oktober 2014 - 1 Ws 404/14 (StrVollz) (https://dejure.org/2014,31905)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    JVollzG ND § 46; JVollzG ND § 47
    Einzahlung erstatteter Auslagen auf das Eigengeldkonto

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gutschrift der einem Strafgefangenen nach Obsiegen in einem gerichtlichen Verfahren erstatteten Portokosten auf dem Eigengeldkonto

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Einzahlung erstatteter Auslagen auf das Eigengeldkonto

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JVollzG ND § 46; JVollzG ND § 47
    Einzahlung erstatteter Auslagen auf das Eigengeldkonto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auslagenerstattung auf das Eigengeldkonto des Strafgefangen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erstattung notwendiger Auslagen auf das Eigengeldkonto

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 116
  • NStZ-RR 2015, 60
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Jena, 27.11.2003 - 1 Ws 359/03

    Strafvollzug, Rechtsbeschwerde, Vertretung, Vollmacht

    Auszug aus OLG Celle, 14.10.2014 - 1 Ws 404/14
    Dies setzt zum einen eine wirksame Bevollmächtigung des Rechtsanwalts für das konkrete Verfahren (vgl. ThürOLG vom 27.11.2003 [1 Ws 359/03]; Callies/Müller-Dietz, Strafvollzugsgesetz, 11. Aufl., § 118 Rn. 7) sowie voraus, dass dieser die Rechtsbeschwerde eigenverantwortlich verfasst.
  • OLG Celle, 25.03.2013 - 1 Ws 57/13

    Rückerstattung eines vom Hausgeldkonto des Gefangenen abgebuchten Betrages wegen

    Auszug aus OLG Celle, 14.10.2014 - 1 Ws 404/14
    Zwar hat der Senat in anderer Sache entschieden, dass im Falle einer Rückabwicklung von dem Hausgeldkonto entnommener Beträge diese gesetzliche Systematik nicht greift, wenn und soweit es nicht um das originäre Bilden von Hausgeld geht, sondern um das Rückführen dem Hausgeldkonto entnommener Beträge, hinsichtlich derer die Grundlage für die Entnahme entfallen ist (Senatsbeschluss vom 25. März 2013, 1 Ws 57/13, StraFo 2103, 304; Rpfleger 2013, 475 für die Rückbuchung zu viel abgebuchter Beträge).
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